Verfassung vom German-English Association

angeregt am 10.06.89 im aussergewOehnlichen Kommittee Treffen
gebilligt 25.09.89 im aussergewOehnlichen Mitgliedervesammlung

Die Vereinigung hat« keine separate, gesetzliche Existenz und
besteht nur dadurch, dass sich seine Mitglieder treffen. Was hier
nun folgt, sind Hinweise, die dazu gedacht sind, den Charakter
(Beschaffenheit) der Vereinigung zu bewahren.

alle Geschaefte der Vereinigung sollen von einem Kommitte€*gefuehrt
werden, das mindestens einmal im Jahr auf einer Generalversammlung
gewaehlt wird.

Das Kommittee soll aus einer *Anzahl von 6 bis 10 Mitgliedern
bestehen, von denen zumindest 2 deutsche Buerger und 2 britische
Buerger sein muessen. Sollte es notwendig erscheinen, kann das
Kommittee waehrend eines Wahljahres l oder 2 Clubmitglieder der
passenden Nationalitaet hinzuwaehlen, um diese Proportion zu wahren.

* ‚

.Die Aufgabe des Komittees besteht darin, die Angelegenheiten des

Clubs zu regeln und sich zumindest jeden Monat zur Produktion bzw.
VerOeffentlichung eines regulaeren Programmes der Veranstaltungen zu
treffen. 4 «

Das Kommittee waehlt 3 seiner Mitglieder in den Vorstand durch einen
einfachen Mehrheitsentscheid des gesamten Kommittees, ebenso kann

es zu jeder Zeit jeden einzelnen im Vorstand ersetzen. Die 3
Mitglieder im Vorstand sind :- a) Vorstandsvorsitzender
b) Schriftfuehrer
und c) Schatzmeister(Kassenwart).

Aufgaben dieses Vorstandes sind es:
a) Vorsitzender: dem Kommittee zu helfen und es zu bestaerken
sowie bei den Treffen den Vorsitz zu fuehren. Er hat nur Stimmrecht

- bei.Stimmengleichheit.

b) ‚Der Schriftfuehrer hat die Anfgabe.alle Meetings zu protokol-
lieren; und die Produktion und Verteilung *des Programmes zu
koordinieren. . v «-

c) Der Kassenwart muss ueber alle Transaktionen buchfuehren und ueber
das geld des Clubs wachen.

Sollte es zweckmaessig erscheinen um die Ziele des Clubs zu wahren,
kann das Kommittee es fuer notwendig erachten, ein Verzeichnis ueber
diejenigen Leute anzulegen, die regelmaessig im Club erscheinen.

Dieses Verzeichnis darf auch als Wahlrechtsverzeichnis benutzt
werden.

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- .aehnlichen Veranstaltungen aufgebracht.

*,Das Kommittee» ist beschlussfaehig,« wenn 2/3 seiner Mitglieder

anwesend sind. Eine Resolution, die die Angelegenheiten des Clubs
betrifft, muss mit einer Mehrheit von allen Mitgliedern beschlossen
werden, hingegen solche, die nur die Produktion des monatlichen
Programmes betreffen, benOetigen nur die einfache Mehrheit der
Anwesenden. Sollte ein Treffen des Kommittees stattfinden, das
nicht beschlussfaehig ist, darf keine andere Resolution beschlossen
werden, als solche, die fuer die Programmproduktion notwendig ist.
Eine Beschlussfaehigkeit ist bei solchen Treffen durch eine einfache
Mehrheit der Anwesenden mOeglich. - '

Kosten der Veranstaltung werden normalerweise von den Teilnehmern
getragen. Mittel, die auf Posten wie kostenlose Programmverteilung
verwandt werden, werden durch* einen aeberschuss bei Tanz oder

. _ , . x

Dem Vorsitzenden ist es erlaubt, zufaellig auftretende Ausgaben aus
dem Fundus des Clubs bis zu DM 100,-- zu authorisieren. Hierzu
bedarf er der Zustimmung von mindestens 2 anderen Kommitteemitglie-
dern‚ die diese Ausgaben micht verursacht haben. 1 von diesen
Mitgliedern Sollte-der Schatzmeister(Kassenwart) sein. Sollte
diese Entscheidung bei dem naechsten Treffen/Versammlung in Zweifel
gezogen werden, muss der Vorsitzender diese Entscheidung rechtferti-
gen und falls notwendig sollte ueber die Rechtmaessigkeit abgestimmt
werden. Sollte der Mehrheitsentscheid des gesamten Kommittees
gegen den Vorsitzenden gehen, muss er besagte Ausgabe aus eigenen
Mitteln ersetzen. Ohne Bestimmung des Kommittees gibt es keine
anderen Ausgaben. »

Der Club wird sich finanziell nicht binden oder von einer anderen
Organisation abhaengig werden.

„Änderungen zu dieserwxonstitution (Verfassung) muessen bei einem

beschlussfaehige‚ aussergewOehnlichen Kommittees gebilligt werden. Ein
Entwurf der Änderungen muss allen Clubmitgliedern mindestens 1 Monat
vor deren Ratifizierung auf einer aussergewOehnlichen Generalversamm-
lung zugaenglich gemacht werden..' * ' N

Die Einzelheiten hierzu muessen mit den besagten Änderungen/Abaend-
erungen bekannt gemacht werden.